Westbalkan-Regelung (§26 Abs. 2 BeschV)
Die Westbalkan-Regelung ermöglicht Staatsangehörigen aus sechs Ländern die Arbeitsaufnahme in Deutschland für jede Beschäftigung.
Berechtigte Länder
- Albanien
- Bosnien-Herzegowina
- Kosovo
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Serbien
Jahreskontingent: 50.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzungen: Konkretes Arbeitsplatzangebot, Zustimmung der BA, kein Leistungsbezug in den letzten 24 Monaten.