Drei Dinge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland — und sie verschieben den Zeitplan spürbar. Erstens die Anerkennungsbehörde: Zuständig ist immer das Land, in dem gearbeitet werden soll. Bearbeitungsdauer, geforderte Unterlagen und die Praxis bei Ausgleichsmaßnahmen sind in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg oder Niedersachsen nicht identisch.
Zweitens die Verfügbarkeit von Ausgleichsmaßnahmen: In Ballungsräumen wie Berlin, Hamburg oder dem Rhein-Ruhr-Gebiet gibt es mehr Anbieter für Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang — in ländlichen Regionen etwa in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt sind Termine und Wege der begrenzende Faktor, nicht die Kandidatin.
Drittens der Wohnraum. In Städten mit angespanntem Mietmarkt entscheidet die Frage, ob eine Unterkunft organisiert ist, häufiger über das Zustandekommen als das Stellenangebot selbst. Auf dem Land ist Wohnraum leichter, dafür wird Mobilität zum Thema — besonders bei ambulanten Diensten.
Wir nennen hier bewusst keine Kennzahlen für die Pflege, für die wir keine belastbare Quelle im eigenen Haus haben. Eine Übersicht zur Lage nach Bundesland finden Sie im Ratgeber: Fachkräftemangel nach Bundesland.