Unter Linden 1, 50859 Köln
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(01)Pflege

Pflegekräfte aus dem Auslandanwerben — fair und nachvollziehbar

Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste: Auswahl, Fachsprache, Anerkennungsverfahren und Begleitung der Ausgleichsmaßnahme — bis die Pflegefachperson mit Berufserlaubnis bei Ihnen arbeitet.

Faire Anwerbung: was das heißt
Direkte Festanstellung bei Ihnen Deutsch bis B2 inkl. Pflegefachsprache Keine Kosten für die Pflegefachperson
Symbolbild: Pflegefachperson im Gespräch mit einer Bewohnerin im Bewohnerzimmer

Symbolbild. Sie sind selbst Pflegefachkraft und möchten in Deutschland arbeiten? Hier geht es zur Seite für Fachkräfte.

(02)Ausgangslage

Warum die Besetzung in der Pflege anders verläuft

Vier Punkte, die den Unterschied zu jeder anderen Branche ausmachen.

Offene Stellen bleiben lange unbesetzt

Pflegeberufe werden in der Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit bundesweit als Engpassberufe geführt. Vakanzen lassen sich vielerorts nicht allein aus dem inländischen Arbeitsmarkt besetzen — der Dienstplan wird zur Dauerbaustelle.

Anerkennung ist ein eigenes Verfahren

Die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann ist geschützt. Vor dem Einsatz als Pflegefachperson steht die Gleichwertigkeitsprüfung — und in aller Regel eine Ausgleichsmaßnahme. Das ist kein Formular, sondern ein Verfahren mit eigener Laufzeit.

Fachsprache ist nicht Alltagsdeutsch

Übergaben, Dokumentation, Gespräche mit Angehörigen und Ärztinnen: Pflegefachsprache verlangt mehr als ein Alltagszertifikat. Wer nur allgemeinsprachlich vorbereitet ist, kommt auf Station an Grenzen.

Unseriöse Vermittler beschädigen die Branche

Anbieter, die Geld von den Fachkräften nehmen, erzeugen Abhängigkeit statt Bindung — und ruinieren das Vertrauen in internationale Anwerbung insgesamt. Wir arbeiten nach dem Employer-Pays-Prinzip.

(03)Anerkennung Pflegefachperson

Zielgruppen sind Krankenhäuser und Kliniken, stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Reha-Einrichtungen; der Anerkennungsweg ist überall gleich, Anforderungsprofil, Praxisanleitung und Einarbeitung unterscheiden sich. Der Pflegekräftemangel ist regional unterschiedlich: zuständig ist die Anerkennungsbehörde des Bundeslands, in dem gearbeitet wird, und Verfügbarkeit von Ausgleichsmaßnahmen sowie Wohnraum unterscheiden sich zwischen Ballungsräumen und ländlichen Regionen. Der Anerkennungsweg in der Pflege: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

Anders als im Handwerk führt der Weg fast immer über eine Ausgleichsmaßnahme nach dem Pflegeberufegesetz.

01

Unterlagen und Antrag

Ausbildungsnachweise, Berufserlaubnis im Herkunftsland, Tätigkeitsnachweise und Identitätsdokumente in beglaubigter Übersetzung. Zuständig ist die Anerkennungsbehörde des Bundeslands, in dem gearbeitet werden soll.
02

Gleichwertigkeitsprüfung

Die Behörde vergleicht die ausländische Ausbildung mit der deutschen Ausbildung zur Pflegefachperson.
03

Bescheid: meist wesentliche Unterschiede

Volle Gleichwertigkeit ist bei Drittstaaten die Ausnahme. In der Regel stellt die Behörde wesentliche Unterschiede fest und legt im Bescheid fest, welcher Umfang auszugleichen ist.
04

Ausgleichsmaßnahme nach Pflegeberufegesetz

Auszugleichen ist wahlweise über einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung. Welche der beiden Formen gewählt wird, liegt grundsätzlich bei der antragstellenden Person — nicht bei der Einrichtung und nicht bei uns. Ob und in welchem Umfang eine Ausgleichsmaßnahme überhaupt verlangt wird, entscheidet die Behörde im Bescheid.
05

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Nach bestandener Kenntnisprüfung oder abgeschlossenem Anpassungslehrgang folgt die Berufserlaubnis. Erst danach ist der Einsatz als Pflegefachperson möglich.

Wie lange das dauert, hängt von Unterlagen, Übersetzungen, der zuständigen Behörde, Prüfungsterminen und dem Sprachaufbau ab. Bevor der Bescheid vorliegt, lässt sich kein verbindlicher Zeitplan für Prüfung oder Lehrgang aufstellen. Das allgemeine Anerkennungsverfahren mit Fristen und Ausgleichsmaßnahmen steht unter Rechtliche Wege, ausführlich zur Pflege im Ratgeber Anerkennung als Pflegefachperson.

(04)Unsere Rolle

Was wir in der Pflege übernehmen

Schwerpunkt sind die drei Dinge, an denen Pflegevermittlungen typischerweise scheitern.

Symbolbild: Sprachunterricht in einer kleinen Gruppe

Fachsprache Pflege statt Alltagsdeutsch

Der Sprachaufbau läuft über die Craftra Academy bis zu dem Niveau, das die Anerkennungsbehörde verlangt — in der Regel B2 — und wird um pflegefachliche Kommunikation ergänzt: Übergabe, Dokumentation, Umgang mit Angehörigen.

Symbolbild: Prüfung von Ausbildungsnachweisen

Anerkennungsverfahren vorbereiten

Wir stellen die Unterlagen vollständig zusammen, organisieren beglaubigte Übersetzungen und begleiten den Schriftwechsel mit der zuständigen Landesbehörde. Über den Bescheid entscheidet allein die Behörde.

Symbolbild: Weg zur Behörde mit Unterlagen

Ausgleichsmaßnahme begleiten

Nach dem Bescheid begleiten wir die gewählte Ausgleichsmaßnahme: Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung oder Abstimmung des Anpassungslehrgangs mit Ihrer Einrichtung, inklusive Terminlogik und Nachweisen.

Symbolbild: Ankommen in der ersten eigenen Wohnung

Ankommen organisieren

Einreise, Anmeldung, Konto, Krankenversicherung, erste Wochen im Alltag: die organisatorische Begleitung übernehmen wir. Die fachliche Einarbeitung auf Station bleibt bei Ihnen.

(05)Einrichtungsarten

Für welche Einrichtungen wir Pflegefachpersonen vermitteln

Der Anerkennungsweg ist überall derselbe. Was sich unterscheidet, sind Anforderungsprofil, Einarbeitung und Dienstplanrealität.

Pflegefachkräfte für Krankenhäuser und Kliniken

Gesucht werden meist Pflegefachpersonen mit Erfahrung auf Normalstation, in der Inneren Medizin, Chirurgie oder im OP-Bereich — häufig verbunden mit Schichtdienst und hoher Taktung.

Was den Weg unterscheidet: Kliniken können den Anpassungslehrgang oft im eigenen Haus abbilden, weil mehrere Fachbereiche und Praxisanleitung vorhanden sind. Das verkürzt Wege, verlangt aber eine verbindliche Einsatzplanung über den Lehrgangszeitraum.

Pflegefachkräfte für stationäre Pflegeeinrichtungen

Im Vordergrund stehen Langzeitpflege, Pflegeprozessplanung, Dokumentation nach dem Strukturmodell und die Zusammenarbeit mit Angehörigen. Gesucht wird Beständigkeit im Team, nicht Rotation.

Was den Weg unterscheidet: Die Bindung gelingt hier oft besser, weil Dienstpläne planbarer sind — dafür ist die Einrichtung stärker gefordert, Praxisanleitung und Wohnraum selbst zu organisieren.

Pflegefachkräfte für ambulante Pflegedienste

Touren, Einzelverantwortung im Haushalt der Pflegebedürftigen, Behandlungspflege nach SGB V und Dokumentation unterwegs. Gesucht werden Personen, die selbstständig arbeiten und sprachlich sicher sind.

Was den Weg unterscheidet: Sprache wiegt hier schwerer als anderswo, weil die Rückfrage an Kolleginnen im Moment der Situation fehlt. Häufig ist zudem ein Führerschein nötig — dessen Anerkennung planen wir früh mit ein.

Pflegefachkräfte für Reha-Einrichtungen

Der Schwerpunkt liegt auf aktivierender Pflege, der Zusammenarbeit mit Therapieberufen und der Begleitung klar umrissener Behandlungszeiträume.

Was den Weg unterscheidet: Die fachliche Bandbreite ist enger definiert, was die Einarbeitung erleichtert. Für den Anpassungslehrgang reicht das Spektrum einer Reha-Einrichtung allein aber nicht immer aus — dann braucht es Kooperationen für einzelne Einsatzabschnitte.

(06)Herkunftsländer

Woher die Pflegefachpersonen kommen — und wo wir nicht anwerben

Herkunft ist keine Beliebigkeit. Sie folgt bei uns zwei Kriterien: realistische Anerkennungswege und die Frage, ob ein Land seine eigenen Pflegekräfte braucht.

Typische Herkunftsregionen

Innerhalb der EU sind das vor allem süd- und südosteuropäische Länder, deren Pflegeausbildung über die EU-Berufsanerkennung anschlussfähig ist — hier entfällt das Visumverfahren, und der Weg ist deutlich kürzer. Außerhalb der EU arbeiten wir mit ausgewählten Drittstaaten, in denen Pflege in einer Struktur ausgebildet wird, die sich gegenüber dem deutschen Berufsbild sinnvoll vergleichen lässt.

Welche Herkunftsländer für Ihren konkreten Bedarf realistisch sind, hängt vom Anforderungsprofil, vom zuständigen Bundesland und vom gewünschten Zeitrahmen ab. Wir legen das im Erstgespräch offen, statt eine Länderliste zu versprechen. Den kompletten Ablauf beschreibt der Ratgeber Pflegekräfte aus dem Ausland anwerben.

Keine Anwerbung in Ländern der WHO-Liste

Wir richten uns am WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel aus und werben nicht in Ländern der aktuell geltenden WHO health workforce support and safeguards list an. Das sind Länder, deren eigenes Gesundheitssystem so stark unter Personalmangel steht, dass aktive Abwerbung Schaden anrichtet.

Die Liste wird von der WHO fortgeschrieben. Ändert sie sich, ändert sich unsere Praxis mit — auch dann, wenn ein Land damit für uns wegfällt. Das ist Teil unserer Selbstverpflichtung, nicht eine Frage der Auftragslage.

(07)Faire Anwerbung Pflege

Unsere Selbstverpflichtung zur fairen Anwerbung in der Pflege

Wir arbeiten nach den Leitprinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“. Ein Zeichen führen wir nicht — wir legen offen, wie wir arbeiten.

Für Pflegefachpersonen entstehen keine Kosten

Im regulär abgeschlossenen Vermittlungsprozess entstehen für die Pflegefachperson keine Kosten — weder an uns noch an einen Partner in unserer Dienstleistungskette. Keine Kaution, keine Hinterlegung, keine Vertragsstrafe. Die Kosten der Anwerbung trägt ausschließlich der Arbeitgeber (Employer-Pays-Prinzip). Vertraglich festgehalten ist das in § 20 und § 27 unserer Anwerbebedingungen.

Wurden vor Beginn der Vermittlung bereits Kosten für den Spracherwerb aufgewendet, können diese ab Unterzeichnung des deutschen Arbeitsvertrags bis zu einem Jahr rückwirkend gegen Zahlungsnachweis geltend gemacht werden. Was hinter dem Gütezeichen und dem Employer-Pays-Prinzip steht, erklärt der Ratgeber Faire Anwerbung in der Pflege.

Informationsbroschüre zur Erwerbsmigration in die Pflege — in acht Sprachen

Die „Informationsbroschüre zur Erwerbsmigration in die Pflege nach Deutschland" wird vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegeben. Wir stellen sie kostenlos, in unveränderter Form, in der aktuellen Fassung (Stand 2023/2024) und ohne Anmeldung bereit — auf Deutsch und in den für unsere Rekrutierungsländer relevanten Sprachen.

Jede Pflegefachperson erhält die Broschüre nachweislich mindestens sieben Tage vor Abschluss des Vermittlungsvertrages — in einer Sprache, die sie versteht. Die Übergabe wird dokumentiert.

Unveränderte Originalfassungen des Herausgebers. Hintergrund zur Broschüre.

Keine Bindungs- und Rückzahlungsklauseln

Wir verzichten auf unangemessene Bindungs- und Rückzahlungsklauseln. Bindung entsteht durch gute Bedingungen, nicht durch vertragliche Zwänge.

WHO Global Code of Practice

Wir richten uns am WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel aus und verzichten auf Rekrutierung in Ländern der aktuell geltenden WHO health workforce support and safeguards list.

Schriftlichkeit und verständliche Sprache

Vermittlungsbedingungen, Arbeitsplatzangebot und Arbeitsvertrag liegen rechtzeitig vor der Ausreise schriftlich vor — in einer Sprache, die die Pflegefachperson versteht.

Beschwerdeverfahren

Jede betroffene Person kann sich beschweren — kostenlos, in jeder Sprache, auf Wunsch anonym. Bearbeitung in höchstens drei Wochen, zusätzlich stehen unabhängige Stellen nach § 31 AEntG und die Beratungsstellen des Förderprogramms IQ offen.

(08)Ihr Teil

Was Einrichtungen mitbringen müssen

Feste Ansprechperson, schriftlicher Einarbeitungsplan und die übrigen allgemeinen Aufgaben eines Betriebs stehen unter So funktioniert's. Hier steht, was in der Pflege dazukommt. Ohne diese Punkte arbeiten wir nicht.

Anleitung während der Anerkennungsphase

Fällt die Ausgleichsmaßnahme auf einen Anpassungslehrgang, findet er in Ihrer Einrichtung statt. Sie stellen die anleitende Fachkraft und die Einsätze; Terminlogik, Abstimmung und Nachweise übernehmen wir.

Integration und Sprachförderung schriftlich

Maßnahmen zu Integration und weiterer Sprachförderung halten Sie schriftlich vor — vom Umgang mit Wohnraum bis zur Freistellung für Sprachangebote. Das ist Teil unserer Selbstverpflichtung und Bedingung für die Zusammenarbeit.

Kennenlerngespräch vor Vertragsabschluss

Vor dem Arbeitsvertrag findet ein Kennenlerngespräch zwischen Ihnen und der Pflegefachperson statt — auch per Video. Das ist eine Anforderung der Leitprinzipien fairer Anwerbung, kein Wunsch von uns.

(09)Regionaler Bezug

Der Pflegekräftemangel ist regional sehr unterschiedlich

Bundesweite Aussagen helfen bei der Personalplanung wenig. Entscheidend ist, wo Ihre Einrichtung steht.

Drei Dinge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland — und sie verschieben den Zeitplan spürbar. Erstens die Anerkennungsbehörde: Zuständig ist immer das Land, in dem gearbeitet werden soll. Bearbeitungsdauer, geforderte Unterlagen und die Praxis bei Ausgleichsmaßnahmen sind in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg oder Niedersachsen nicht identisch.

Zweitens die Verfügbarkeit von Ausgleichsmaßnahmen: In Ballungsräumen wie Berlin, Hamburg oder dem Rhein-Ruhr-Gebiet gibt es mehr Anbieter für Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang — in ländlichen Regionen etwa in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt sind Termine und Wege der begrenzende Faktor, nicht die Kandidatin.

Drittens der Wohnraum. In Städten mit angespanntem Mietmarkt entscheidet die Frage, ob eine Unterkunft organisiert ist, häufiger über das Zustandekommen als das Stellenangebot selbst. Auf dem Land ist Wohnraum leichter, dafür wird Mobilität zum Thema — besonders bei ambulanten Diensten.

Wir nennen hier bewusst keine Kennzahlen für die Pflege, für die wir keine belastbare Quelle im eigenen Haus haben. Eine Übersicht zur Lage nach Bundesland finden Sie im Ratgeber: Fachkräftemangel nach Bundesland.

(10)Häufige Fragen

Fragen zur Anwerbung von Pflegefachpersonen

(11)Nächster Schritt

Personalbedarf in der Pflege?

Im Erstgespräch klären wir Bedarf, realistischen Zeitrahmen und den Anerkennungsweg für Ihr Bundesland — ohne Erfolgsversprechen.

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