Internationale Pflegefachkräfte fair anwerben: Die Prinzipien des RAL-Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“
Was fair anwerben in der Pflege konkret bedeutet — und woran Arbeitgeber seriöse Prozesse erkennen.
Wer internationale Pflegefachkräfte einstellt, entscheidet nicht nur über eine Besetzung, sondern über einen Lebensweg. Wie angeworben wurde, bestimmt mit, ob die Fachkraft bleibt — und ob Ihr Haus in einer öffentlichen Debatte über Anwerbepraxis auf der richtigen Seite steht. Dieser Ratgeber erklärt, welche Standards es dafür gibt und woran Sie sie im Angebot eines Dienstleisters erkennen.
Was ist eine RAL-Zertifizierung?
Eine RAL-Zertifizierung bzw. das RAL-Gütezeichen ist ein neutraler Qualitätsnachweis für Produkte und Dienstleistungen, der vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. anerkannt und über rechtlich selbstständige Gütegemeinschaften vergeben wird.
Wichtig für die Einordnung: Das Zeichen ist kein Werbelabel, das man sich selbst verleiht. Vergeben wird es von der zuständigen Gütegemeinschaft nach einer unabhängigen Prüfung, und es bleibt an die Einhaltung der festgelegten Kriterien gebunden.
Das Gütezeichen für die Anwerbung von Pflegekräften
Für die Anwerbung internationaler Pflegekräfte gibt es das RAL-Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“. Es bündelt Anforderungen an den gesamten Prozess: von der Ansprache im Herkunftsland über Vertrag und Anerkennung bis zur Begleitung im Betrieb.
Die Prinzipien im Detail
Employer-Pays-Prinzip
Die Pflegekraft zahlt keine Vermittlungsgebühren. Die Kosten der Anwerbung trägt der Arbeitgeber.
WHO-Verhaltenskodex
Keine aktive Anwerbung aus Ländern, die auf der WHO-Schutzliste stehen.
Transparente Verträge
Rechte und Pflichten in verständlicher Sprache — und zwar vor der Ausreise, nicht erst nach der Ankunft.
Keine unangemessenen Bindungsklauseln
Keine Rückzahlungs- oder Bindungsklauseln, die einen Arbeitgeberwechsel faktisch unmöglich machen.
Sprachförderung und Begleitung
Sprachaufbau und Begleitung von der Anerkennung bis zur Integration im Betrieb.
Was Arbeitgeber daraus mitnehmen
Aus den Prinzipien lassen sich Fragen ableiten, die Sie jedem Anbieter stellen können — und deren Antworten sich schriftlich festhalten lassen:
- Zahlt die Pflegekraft irgendeine Gebühr — auch indirekt, etwa über Kursgebühren oder Reisekosten?
- Aus welchen Ländern wird angeworben, und wie wird die WHO-Schutzliste berücksichtigt?
- Wann und in welcher Sprache erhält die Fachkraft den Arbeitsvertrag?
- Enthält der Vertrag Rückzahlungs- oder Bindungsklauseln? In welcher Höhe, über welchen Zeitraum?
- Wer organisiert Sprachaufbau, Anerkennungsverfahren und Ankommen — und wer trägt die Kosten?
Transparenz in eigener Sache
RAL-Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“: beantragt (seit August 2026), Verleihung ausstehend.
Das Gütezeichen vergibt die zuständige Gütegemeinschaft nach unabhängiger Prüfung. Craftra führt das Zeichen nicht — wir arbeiten bereits heute nach seinen Kriterien. Wie wir in der Pflege konkret arbeiten, lesen Sie auf der Seite Internationale Pflegefachkräfte.
Häufige Fragen
Was bedeutet das Employer-Pays-Prinzip?
Die Kosten der Anwerbung und Vermittlung trägt der Arbeitgeber, nicht die Pflegekraft. Für die Pflegefachperson entstehen keine Vermittlungsgebühren.
Was besagt der WHO-Verhaltenskodex?
Der WHO-Kodex zur internationalen Anwerbung von Gesundheitspersonal empfiehlt, in Ländern mit besonders kritischer Personallage nicht aktiv anzuwerben. Die WHO führt dazu eine Schutzliste, die regelmäßig aktualisiert wird.
Wer vergibt das RAL-Gütezeichen?
Vergeben wird es von rechtlich selbstständigen Gütegemeinschaften nach unabhängiger Prüfung; anerkannt wird das Gütezeichen vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Führt Craftra das Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“?
Nein. Das Gütezeichen ist beantragt (seit August 2026), die Verleihung ist ausstehend. Wir arbeiten bereits heute nach seinen Kriterien und legen sie offen — über die Vergabe entscheidet die Gütegemeinschaft nach unabhängiger Prüfung.
Woran erkenne ich unfaire Anwerbung?
Typische Warnsignale: Gebühren für die Pflegekraft, Verträge nur in einer Sprache, die sie nicht versteht, Unterschrift erst nach der Einreise sowie Rückzahlungs- oder Bindungsklauseln, die einen Arbeitgeberwechsel faktisch verhindern.