Unter Linden 1, 50859 Köln
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(01)Beschwerdestelle

Beschwerde einreichen —kostenlos, in jeder Sprache, auch anonym

Wenn im Anwerbe- oder Vermittlungsprozess etwas nicht in Ordnung ist, wollen wir das wissen. Nur so können wir es ändern. Eine Beschwerde bringt Ihnen keine Nachteile — das ist bei uns eine feste Regel.

(02)Beschwerdeberechtigt

Wer sich beschweren kann

Fachkräfte und Bewerber:innen

Arbeitgebende und deren Beschäftigte

Mitarbeitende der Craftra GmbH

Partneragenturen, Sprachschulen und andere Geschäftspartner:innen

Auch Angehörige und Dritte, die etwas beobachtet haben, können sich melden. Sie müssen nicht sicher sein, dass ein Fehler vorliegt — ein begründeter Verdacht reicht.

(03)Beschwerdegründe

Worüber Sie sich beschweren können

Jemand hat Geld von Ihnen verlangt

Sie zahlen für die Vermittlung nichts. Niemand darf Geld von Ihnen verlangen — auch keine Partneragentur, keine Sprachschule und keine Einzelperson. Auch nicht als Gebühr, Bearbeitung, Kaution oder Geschenk.

Ein Versprechen wurde nicht eingehalten

Lohn, Arbeitszeit, Arbeitsort, Tätigkeit oder Wohnung weichen von dem ab, was Ihnen zugesagt wurde.

Ihr Vertrag enthält eine Rückzahlungsklausel

Wir vereinbaren keine Rückzahlungsklauseln und vermitteln nicht in Arbeitsverträge, die solche Klauseln enthalten.

Man hat Ihre Papiere einbehalten

Pass, Zeugnisse oder Diplome müssen bei Ihnen bleiben.

Man hat Sie unter Druck gesetzt

Eine Stelle anzunehmen oder zu behalten, ist immer Ihre freie Entscheidung.

Sie wurden ungerecht behandelt

Wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung oder sexueller Identität.

Sie bekommen keine Antwort

Keine Information, keine Rückmeldung, keine Unterstützung.

Ihre Daten wurden falsch verwendet

Ihre personenbezogenen Daten wurden ohne Grundlage weitergegeben oder genutzt.

(04)Kontaktwege

So erreichen Sie uns

Vier gleichwertige Wege. Sie entscheiden, welcher Ihnen am leichtesten fällt.

02

Telefon

+49 15888 649527 · Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr MEZ. Wir schreiben Ihre Beschwerde für Sie auf und schicken Ihnen den Text zur Bestätigung.
03

Post

Craftra GmbH, Beschwerdestelle, Unter Linden 1, 50859 Köln, Deutschland
04

Persönlich oder per Video

Nach Terminvereinbarung.

Schreiben Sie in der Sprache, die Sie am besten können. Wir übersetzen. Die Übersetzung kostet Sie nichts.

(05)Zuständigkeit

Wer Ihre Beschwerde bearbeitet

Ihre Ansprechperson

Cansu Underberg, Beschwerdestelle der Craftra GmbH. Sie erreichen sie über die oben genannten Wege.

Vertretung

Ist die Ansprechperson verhindert oder selbst von der Beschwerde betroffen, bearbeitet Alex Underberg, Geschäftsführer der Craftra GmbH, die Beschwerde. Ist der Geschäftsführer selbst betroffen, bearbeitet die Beschwerdestelle allein und ohne seine Beteiligung.

Weisungsunabhängig

Die mit der Bearbeitung betrauten Personen üben ihre Tätigkeit weisungsunabhängig aus und dürfen wegen der Bearbeitung einer Beschwerde nicht benachteiligt werden.

Vertraulich

Ihre Identität und die aller genannten Personen behandeln wir vertraulich und machen sie nur den mit der Bearbeitung betrauten Personen zugänglich.

(06)Ablauf und Fristen

Von der Meldung bis zur Abhilfe

Schritt 1

Eingangsbestätigung

Sie erhalten innerhalb von 3 Werktagen eine Bestätigung, dass Ihre Beschwerde eingegangen ist.
Schritt 2

Aufklärung und Anhörung

Wir klären den Sachverhalt auf. Sie werden angehört; betroffene Dritte erhalten innerhalb von 2 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme.
Schritt 3

Entscheidung und Abhilfe

Sie erhalten das Ergebnis einschließlich der getroffenen Abhilfemaßnahmen.
Frist

Höchstens drei Wochen

Die gesamte Bearbeitung dauert höchstens drei Wochen ab Eingang. Ist eine abschließende Klärung ausnahmsweise nicht möglich, teilen wir Ihnen vor Fristablauf den Sachstand, den Grund der Verzögerung und den voraussichtlichen Abschlusstermin mit. Der Zeitraum verlängert sich dann um höchstens drei weitere Wochen.
(07)Abhilfe

Wie wir Abhilfe schaffen

Wir beseitigen festgestellte Belastungen, erstatten zu Unrecht erhobene Zahlungen vollständig, beenden die Zusammenarbeit mit verantwortlichen Geschäftspartner:innen bei wiederholten Verstößen und passen interne Prozesse an, um Wiederholungen auszuschließen. Jede Beschwerde wird mit Eingangsdatum, Gegenstand, Bearbeitungsschritten, Ergebnis und Abhilfemaßnahme dokumentiert und mindestens jährlich im internen Qualitätsmanagement ausgewertet.

(08)Schutz

Schutz vor Benachteiligung

Aus einer Beschwerde entstehen Ihnen keine Nachteile. Wir wenden die Schutzstandards des Hinweisgeberschutzgesetzes entsprechend an. Repressalien jeder Art sind untersagt — etwa Kündigung, Abbruch oder Verzögerung des Vermittlungsprozesses, Nichtberücksichtigung bei Arbeitsplatzangeboten, Abmahnung oder Rufschädigung. Eine Beschwerde führt insbesondere nicht zur Kündigung Ihres Vermittlungsvertrages. Für Meldungen über bestimmte Rechtsverstöße stehen zusätzlich die externen Meldestellen nach den §§ 19 ff. Hinweisgeberschutzgesetz zur Verfügung, insbesondere beim Bundesamt für Justiz.

(09)Externe Stellen

Unabhängige Stellen außerhalb von Craftra

Sie können sich jederzeit direkt an diese Stellen wenden, ohne uns vorher einzuschalten und ohne Frist. Für Sie ist das kostenlos; die Kosten einer erforderlichen Übersetzung tragen wir.

Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V.

Erteilungsstelle des Gütezeichens Faire Anwerbung Pflege Deutschland. faire-anwerbung-pflege-deutschland.de

Beratungsstellen nach § 31 Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Zuständige Behörden und Gerichte

Dieses Beschwerdeverfahren ist als Anlage 2 verbindlicher Bestandteil unserer Anwerbebedingungen — nachzulesen in den AGB und in der Grundsatzerklärung unter Recht & Qualität.

(10)Beschwerdestelle

Sagen Sie uns, was nicht in Ordnung ist.

Kostenlos, in jeder Sprache und auf Wunsch anonym. Eingangsbestätigung innerhalb von 3 Werktagen, Bearbeitung in höchstens drei Wochen.