| EU-Freizügigkeit | Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz | Kein Visum, keine Arbeitserlaubnis | Nur bei reglementierten Berufen | 4 bis 6 Wochen bis zum Arbeitsbeginn | Suche, Vorauswahl, Vertragsanbahnung, Anmeldung und Ankommen. Entscheidung über die Einstellung bleibt bei Ihnen. |
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| § 18a AufenthG | Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung aus Drittstaaten | Gleichwertigkeit des Abschlusses, konkretes Arbeitsplatzangebot, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit | Ja | 3 bis 6 Monate | Wir bereiten den Anerkennungsantrag vor und begleiten Vorabzustimmung und Visumverfahren. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die zuständige Stelle, nicht wir. |
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| § 18b AufenthG | Fachkräfte mit anerkanntem oder vergleichbarem Hochschulabschluss | Anerkannter Hochschulabschluss, qualifikationsnahe Stelle; bei der Blauen Karte EU zusätzlich eine Gehaltsschwelle | Ja (Hochschulabschluss) | 8 bis 16 Wochen | Bewertung der Abschlussunterlagen vorbereiten, Behördenkommunikation, Visumtermin koordinieren. |
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| § 16d AufenthG | Fachkräfte ohne volle Gleichwertigkeit, die die Ausgleichsmaßnahme in Deutschland absolvieren | Teilanerkennung mit Auflagen, Qualifizierungsplan, begleitende Beschäftigung im Rahmen der Vorgaben | Im Verfahren | 6 bis 12 Monate bis zur vollen Anerkennung | Wir stimmen Qualifizierungsplan, Bildungsträger und Betrieb ab und begleiten die Nachqualifizierung. Die Wahl der Ausgleichsmaßnahme trifft die Fachkraft. |
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| § 19c Absatz 2 AufenthG | Beschäftigung in bestimmten Berufen aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarung oder der Beschäftigungsverordnung | Konkretes Arbeitsplatzangebot, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, passende Grundlage in der BeschV | Nicht zwingend | 4 bis 7 Monate | Prüfung, ob eine BeschV-Grundlage greift, Antragsvorbereitung, Begleitung bis zum Aufenthaltstitel. |
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| Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 BeschV) | Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien | Kein Berufsabschluss nötig, aber konkretes Arbeitsplatzangebot und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; kontingentiert | Nein | 6 bis 10 Wochen bis zum Visum, realistisch 4 bis 5 Monate bis zum Arbeitsbeginn | Antrag auf Vorabzustimmung vorbereiten, Unterlagen und Fristen steuern, Visumtermin begleiten. Über das Kontingent und die Zustimmung entscheidet die Behörde. |
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