Westbalkan-Regelung: Fachkräfte aus Serbien, Kosovo & Co.
Ein unterschätzter Weg zu qualifizierten Handwerkern. Kein Studium nötig, keine Anerkennung, relativ schnell. So funktioniert's.
Länder
6 Westbalkan-Staaten
Kontingent
50.000 pro Jahr
Dauer bis Visum
6-10 Wochen
Anerkennung nötig?
Nein*
Was ist die Westbalkan-Regelung?
Die Westbalkan-Regelung (offiziell: §26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung) ist ein Sonderweg für Menschen aus sechs Balkan-Staaten, um in Deutschland zu arbeiten. Einen Vergleich aller Visum-Wege finden Sie in unserem Ratgeber.
Das Besondere: Keine Qualifikationsanerkennung erforderlich. Wer einen Job hat und die Grundvoraussetzungen erfüllt, kann kommen. Details zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erklären wir separat.
Welche Länder?
Welche Berufe?
Die Regelung gilt für alle Beschäftigungen – außer reglementierte Berufe.
Funktioniert problemlos:
Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Fliesenleger, Trockenbauer, Maler, Gerüstbauer, Schweißer, Schlosser, Estrichleger
Komplizierter:
Elektriker, SHK-Installateure – nur unter Meisteraufsicht möglich, Anerkennung nachholen
Voraussetzungen
Staatsangehörigkeit
Muss Staatsangehöriger eines der 6 Westbalkan-Länder sein
Konkretes Jobangebot
Ein deutscher Arbeitgeber muss einen Arbeitsvertrag vorlegen
Zustimmung der Bundesagentur
Die BA prüft Arbeitsbedingungen und erteilt die Zustimmung
Visum vor Einreise
Muss VOR der Einreise bei der deutschen Botschaft beantragt werden
Ablauf Schritt für Schritt
Arbeitsvertrag abschließen
Mit Vorbehalt der Visumerteilung
Visumantrag bei Botschaft
Kandidat beantragt Arbeitsvisum nach §26 Abs. 2 BeschV
BA-Zustimmung
Botschaft holt Zustimmung der Bundesagentur ein
Visum erhalten
Typischerweise 3-6 Wochen nach Antragstellung
Einreise & Anmeldung
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Aufenthaltstitel
Innerhalb von 90 Tagen bei der Ausländerbehörde beantragen
Gesamt: 6-10 Wochen
Checkliste für Arbeitgeber
Diese Punkte sollten vor dem Antrag auf Vorabzustimmung geklärt sein. Sie decken Kandidat, Betrieb und Stelle ab — genau die drei Blöcke, die die Bundesagentur für Arbeit prüft.
Zum Kandidaten
- Staatsangehörigkeit eines der 6 Westbalkan-Staaten
- Kein Asylantrag in Deutschland nach dem 01.01.2015
- Gültiger Reisepass, Nachweise übersetzt
- Praktische Berufserfahrung dokumentiert
Zum Betrieb
- Zugang zum Arbeitgeber-Service der Bundesagentur
- Keine offenen Verstöße gegen Arbeits- oder Sozialrecht
- Ansprechperson für Behörden benannt
- Unterbringung geklärt oder unterstützt
Zur Stelle
- Konkreter Arbeitsvertrag mit Visumsvorbehalt
- Tarifliches bzw. branchenübliches Entgelt
- Nicht-reglementierte Tätigkeit oder Meisteraufsicht geklärt
- Arbeitszeit und Aufgaben eindeutig beschrieben
Häufige Fehler vermeiden
Antrag zu spät im Jahr stellen
Das Kontingent 2025 war im November erschöpft. Stellen Sie Anträge im Januar/Februar.
Reglementierte Berufe übersehen
Elektroinstallation und SHK können unter Meisterpflicht fallen. Prüfen Sie vorab mit der zuständigen Handwerkskammer.
Vorabzustimmung verfallen lassen
Die Gültigkeit beträgt 6 Monate. Beantragt der Kandidat in dieser Zeit kein Visum, verfällt sie.
Arbeitsbedingungen unter Tarif
Die Bundesagentur prüft, ob das Gehalt branchenüblich ist. Unterbezahlung führt zur Ablehnung.
Früherer Asylantrag nicht geprüft
Ein Asylantrag nach dem 01.01.2015 schließt die Westbalkan-Regelung in der Regel aus. Vor dem Antrag klären.
Kosten und Dauer
Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Kosten finden Sie in unserem Artikel Was kostet Fachkräftevermittlung? Unsere transparenten Preise umfassen den kompletten Prozess.
Kosten für Kandidat
Visumgebühr 75-100€ + Reisekosten 100-300€ + Übersetzungen 50-150€ = 225-550€ gesamt
⏱️ Typische Dauer
4-5 Monate bis Arbeitsbeginn – schneller als bei anderen Drittstaaten (4-7 Monate). Mehr zum gesamten Ablauf.
Kontingent und Kontingent-Debatte 2026
Aktuelles Kontingent gemäß § 26 Abs. 2 BeschV: 50.000 Zustimmungen pro Jahr. Das Kontingent 2025 war bereits im November 2025 ausgeschöpft; abgelehnte oder verspätete Anträge wurden nicht ins Folgejahr übernommen, neue Anträge waren erst ab Januar 2026 möglich.
Politisch diskutiert wird eine Reduzierung des Kontingents auf 25.000 Zustimmungen. Umgesetzt ist diese Halbierung bislang nicht. Für das Baugewerbe wäre sie besonders relevant, weil ein erheblicher Teil der über die Regelung erteilten Visa in die Bauwirtschaft geht — bei einer durchschnittlichen Vakanzzeit von 273 Tagen im Baugewerbe.
Stand: Mai 2026. Quellen: Bundesagentur für Arbeit (Engpassanalyse, Berichtszeitraum Dezember 2023 bis November 2024), BAMF, Koalitionsvertrag CDU/CSU/SPD 2025, ZDB, ZDH, HDB.