Fachkräfte aus dem Ausland einstellen —die Fragen und Antworten
Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden — ehrlich beantwortet, auch wenn die Antwort nicht immer die ist, die man hören will.

Symbolbild. Stand laufend gepflegt — fehlende Fragen nehmen wir auf.
Zwei Perspektiven: Betrieb und Fachkraft
Wählen Sie den Reiter, der zu Ihnen passt. Beide Listen sind vollständig und stehen unverkürzt auf dieser Seite.
Sie zahlen einen Festpreis pro Fachkraft, keine Provision auf das Gehalt und keine Vorkasse. Der Preis deckt Suche, Vorauswahl, Dokumentenprüfung, Visum- und Behördenkoordination sowie die Begleitung nach der Ankunft ab. Dazu kommen Gebühren, die Behörden festsetzen, etwa im Anerkennungsverfahren. Den konkreten Betrag nennen wir im Erstgespräch, weil er von Bereich, Herkunftsland und Anzahl der Stellen abhängt.
Die erste Rate wird fällig, wenn der Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und der Fachkraft geschlossen ist — nicht vorher. Die zweite Rate folgt bei der Einreise, die dritte nach dem dritten Beschäftigungsmonat. Damit zahlen Sie erst, wenn ein Ergebnis vorliegt, und tragen keine Vorkasse für Suche und Prüfung.
Aus der EU rechnen Sie mit 4 bis 6 Wochen bis zum Arbeitsbeginn, aus Drittstaaten mit 4 bis 7 Monaten. Der Unterschied liegt an Visum und Anerkennung: Innerhalb der EU gilt Freizügigkeit, aus Drittstaaten kommen Vorabzustimmung, Visumverfahren und gegebenenfalls das Anerkennungsverfahren dazu. Die größte Unbekannte sind die Laufzeiten der Auslandsvertretungen und Behörden, auf die wir keinen Einfluss haben. Wir nennen deshalb Spannen und keine Wunschtermine.
Dann kommt es nicht zur Einreise, und die weiteren Raten werden nicht fällig. Über das Visum entscheidet allein die deutsche Auslandsvertretung, nicht wir. Wir bereiten die Unterlagen so vor, dass die häufigsten Ablehnungsgründe — unvollständige Nachweise, fehlende Vorabzustimmung, Zweifel an der Gleichwertigkeit — gar nicht erst entstehen. Wenn ein Verfahren scheitert, besprechen wir mit Ihnen, ob eine andere Kandidatin oder ein anderer Rechtsweg infrage kommt.
In Bau, Handwerk und Pflege geben wir keine Nachbesetzungsgarantie. Bei Berufskraftfahrern besetzen wir bis einschließlich zum dritten Beschäftigungsmonat nach. Wir versprechen bewusst nichts, was von der Entscheidung dritter Personen abhängt. Statt einer Garantie setzen wir auf sorgfältige Vorauswahl und auf die Begleitung der ersten Monate, weil dort die meisten Abbrüche entstehen.
Das hängt vom Rechtsweg und vom Beruf ab. Für eine Fachkraft aus einem Drittstaat nach § 18a AufenthG muss die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung festgestellt sein; in reglementierten Berufen wie der Pflege ist die Anerkennung immer nötig. Über § 16d AufenthG kann die Einreise auch vor der vollen Gleichwertigkeit erfolgen, die Ausgleichsmaßnahme läuft dann in Deutschland. In der Westbalkanregelung ist kein Berufsabschluss erforderlich, dafür aber ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
In Bau und Handwerk vermitteln wir ab A2, in der Pflege ist B1 oder B2 erforderlich, weil die Anerkennung es verlangt. A2 reicht für Arbeitsanweisungen, Sicherheitshinweise und einfache Absprachen auf der Baustelle, nicht für komplexe Kundengespräche. Den Sprachstand belegen wir mit Zertifikaten anerkannter Anbieter und prüfen ihn zusätzlich im Videointerview. Über unsere Academy läuft die theoretische Sprach- und Landeskundevorbereitung weiter.
Wir prüfen zuerst Qualifikation und Berufserfahrung anhand von Unterlagen, dann den Sprachstand, dann die Motivation im Videointerview. Anschließend sehen Sie nur Profile, die zu Ihrer Stellenbeschreibung passen, und sprechen selbst mit den Kandidaten. Die Einstellungsentscheidung treffen immer Sie. Erst danach starten Dokumentenprüfung, Anerkennung und Visumverfahren.
In Betracht kommt vor allem die Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter nach § 82 SGB III, etwa für Qualifizierung und Sprachförderung im Betrieb. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall; Voraussetzung ist in der Regel eine Beratung vor Beginn der Maßnahme. Wir bereiten die Unterlagen vor und begleiten die Antragstellung, entscheiden aber nicht darüber.
Sie stellen die Stellenbeschreibung, führen die Auswahlgespräche und schließen den Arbeitsvertrag. Nach der Ankunft brauchen Sie eine feste Ansprechperson im Betrieb, eine geplante fachliche Einarbeitung und Geduld in den ersten Wochen. Bei der Unterkunft ist Unterstützung keine Pflicht, praktisch aber der wichtigste Faktor für einen guten Start. Alles Übrige — Prüfung, Behörden, Visum, Anreise — läuft über uns.
Es ist Festanstellung. Die Fachkraft schließt den Arbeitsvertrag direkt mit Ihrem Betrieb und wird Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter. Wir sind Personalvermittlung und nicht Verleiher, es gibt also keine Überlassung und keine laufende Marge auf das Gehalt.
Wir vermitteln in Bau und Handwerk, in der Pflege, im Transport mit Berufskraftfahrern sowie in der Lagerlogistik. Im Handwerk deckt das unter anderem Elektro, Sanitär, Heizung, Klima, Maurer- und Betonarbeiten, Zimmerei, Dachdeckerei, Trockenbau, Fliesenlegen und Malerarbeiten ab. Für Bereiche, in denen wir keine geprüften Profile haben, sagen wir das offen, statt Kandidaten zu suchen, die wir nicht kennen.
Für dich ist die Vermittlung kostenlos. Es gilt das Employer-Pays-Prinzip: Der Arbeitgeber zahlt, du zahlst weder direkt noch indirekt eine Vermittlungsgebühr. Wir nehmen keine Kaution, keine Anzahlung und keinen Abzug vom späteren Gehalt. Eigene Kosten hast du nur für Dinge, die dir gehören, zum Beispiel Reisepass, beglaubigte Übersetzungen und die Reise.
Ja, ein wenig Deutsch brauchst du schon vor der Einreise. Für Bau und Handwerk reicht in der Regel A2, für die Pflege brauchst du B1 oder B2, weil die Anerkennung das verlangt. Wenn dein Niveau noch nicht reicht, sagen wir dir das ehrlich und zeigen dir, welchen Kurs du machen kannst. Die theoretische Vorbereitung begleiten wir über unsere Academy.
Das entscheidet die zuständige Stelle in Deutschland, nicht wir und nicht der Betrieb. Es gibt drei mögliche Ergebnisse: volle Gleichwertigkeit, teilweise Gleichwertigkeit mit einer Ausgleichsmaßnahme oder keine Gleichwertigkeit. Bei teilweiser Gleichwertigkeit wählst grundsätzlich du, welche Ausgleichsmaßnahme du machst. Wir bereiten deine Unterlagen vor, damit der Antrag vollständig ist — denn erst dann läuft die gesetzliche Frist.
Aus einem Land der EU geht es meist in 4 bis 6 Wochen. Aus einem Drittstaat dauert es in der Regel 4 bis 7 Monate, weil Anerkennung, Vorabzustimmung und Visum Zeit brauchen. Am längsten dauern die Termine und die Bearbeitung bei der Botschaft in deinem Land. Wir sagen dir nach der Prüfung deiner Unterlagen, mit welcher Spanne du rechnen musst.
Familiennachzug ist grundsätzlich möglich, meistens aber nicht sofort. In der Regel reist du zuerst ein, und die Familie folgt, wenn du deinen Aufenthaltstitel hast, genug Wohnraum vorhanden ist und der Lebensunterhalt gesichert ist. Über den Nachzug entscheidet die Ausländerbehörde. Wir sagen dir früh, welche Nachweise dafür gebraucht werden.
Du entscheidest immer selbst, ob du ein Angebot annimmst. Wir schlagen dir Betriebe vor, die zu deinem Beruf und deiner Erfahrung passen, und du sprichst vorher selbst mit ihnen. Die Region kannst du eingrenzen, allerdings hängt es vom Bedarf ab, ob es dort gerade eine passende Stelle gibt. Niemand wird dir einen Ort zuweisen.
Dann sprich früh mit uns, am besten bevor es eskaliert. In den ersten Monaten begleiten wir dich und vermitteln zwischen dir und dem Betrieb, weil viele Probleme aus Missverständnissen entstehen. Wenn es wirklich nicht passt, unterstützen wir dich organisatorisch und, je nach Situation, bei der Suche nach einem anderen Arbeitgeber. Ein Wechsel hängt aber auch von deinem Aufenthaltstitel ab.
Eine Wohnung ist nicht garantiert. Viele Betriebe stellen für die erste Zeit eine Unterkunft oder helfen bei der Suche, verpflichtet sind sie dazu nicht. Wir fragen das vor deiner Zusage ab, damit du vorher weißt, woran du bist. Was zugesagt wurde, halten wir schriftlich fest.
Nein. Eine Jobgarantie gibt es bei uns nicht, weil ein Betrieb sich für dich entscheiden muss und diese Entscheidung nicht bei uns liegt. Wir sagen dir ehrlich, ob dein Profil gerade gefragt ist, und melden uns auch dann, wenn die Antwort Nein lautet. Wer dir eine Jobgarantie verspricht, verspricht etwas, das er nicht halten kann.
Dein Gehalt steht in deinem Arbeitsvertrag und hängt von Betrieb, Tarif und Region ab. Wir nennen dir vorher keine Zahl, weil wir sie nicht halten könnten. Sicher ist der Rahmen: feste Anstellung, geregelte Arbeitszeit, Sozialversicherung, Kündigungsschutz und bezahlter Urlaub — dieselben Regeln wie für deutsche Kolleginnen und Kollegen. Den konkreten Betrag siehst du im Vertragsangebot, bevor du unterschreibst.
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