Unter Linden 1, 50859 Köln
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(01)Häufige Fragen

Fachkräfte aus dem Ausland einstellen —die Fragen und Antworten

Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden — ehrlich beantwortet, auch wenn die Antwort nicht immer die ist, die man hören will.

Symbolbild: Erklärung des Vermittlungsprozesses im Gespräch

Symbolbild. Stand laufend gepflegt — fehlende Fragen nehmen wir auf.

(02)Alle Fragen

Zwei Perspektiven: Betrieb und Fachkraft

Wählen Sie den Reiter, der zu Ihnen passt. Beide Listen sind vollständig und stehen unverkürzt auf dieser Seite.

Sie zahlen einen Festpreis pro Fachkraft, keine Provision auf das Gehalt und keine Vorkasse. Der Preis deckt Suche, Vorauswahl, Dokumentenprüfung, Visum- und Behördenkoordination sowie die Begleitung nach der Ankunft ab. Dazu kommen Gebühren, die Behörden festsetzen, etwa im Anerkennungsverfahren. Den konkreten Betrag nennen wir im Erstgespräch, weil er von Bereich, Herkunftsland und Anzahl der Stellen abhängt.

Preise und Vakanzkosten-Rechner

Die erste Rate wird fällig, wenn der Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und der Fachkraft geschlossen ist — nicht vorher. Die zweite Rate folgt bei der Einreise, die dritte nach dem dritten Beschäftigungsmonat. Damit zahlen Sie erst, wenn ein Ergebnis vorliegt, und tragen keine Vorkasse für Suche und Prüfung.

Zahlung in drei Raten im Detail

Aus der EU rechnen Sie mit 4 bis 6 Wochen bis zum Arbeitsbeginn, aus Drittstaaten mit 4 bis 7 Monaten. Der Unterschied liegt an Visum und Anerkennung: Innerhalb der EU gilt Freizügigkeit, aus Drittstaaten kommen Vorabzustimmung, Visumverfahren und gegebenenfalls das Anerkennungsverfahren dazu. Die größte Unbekannte sind die Laufzeiten der Auslandsvertretungen und Behörden, auf die wir keinen Einfluss haben. Wir nennen deshalb Spannen und keine Wunschtermine.

Die Rechtswege im Vergleich

Dann kommt es nicht zur Einreise, und die weiteren Raten werden nicht fällig. Über das Visum entscheidet allein die deutsche Auslandsvertretung, nicht wir. Wir bereiten die Unterlagen so vor, dass die häufigsten Ablehnungsgründe — unvollständige Nachweise, fehlende Vorabzustimmung, Zweifel an der Gleichwertigkeit — gar nicht erst entstehen. Wenn ein Verfahren scheitert, besprechen wir mit Ihnen, ob eine andere Kandidatin oder ein anderer Rechtsweg infrage kommt.

Visum, Vorabzustimmung und Anerkennung

In Bau, Handwerk und Pflege geben wir keine Nachbesetzungsgarantie. Bei Berufskraftfahrern besetzen wir bis einschließlich zum dritten Beschäftigungsmonat nach. Wir versprechen bewusst nichts, was von der Entscheidung dritter Personen abhängt. Statt einer Garantie setzen wir auf sorgfältige Vorauswahl und auf die Begleitung der ersten Monate, weil dort die meisten Abbrüche entstehen.

Was wir nicht versprechen

Das hängt vom Rechtsweg und vom Beruf ab. Für eine Fachkraft aus einem Drittstaat nach § 18a AufenthG muss die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung festgestellt sein; in reglementierten Berufen wie der Pflege ist die Anerkennung immer nötig. Über § 16d AufenthG kann die Einreise auch vor der vollen Gleichwertigkeit erfolgen, die Ausgleichsmaßnahme läuft dann in Deutschland. In der Westbalkanregelung ist kein Berufsabschluss erforderlich, dafür aber ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Anerkennung Schritt für Schritt

In Bau und Handwerk vermitteln wir ab A2, in der Pflege ist B1 oder B2 erforderlich, weil die Anerkennung es verlangt. A2 reicht für Arbeitsanweisungen, Sicherheitshinweise und einfache Absprachen auf der Baustelle, nicht für komplexe Kundengespräche. Den Sprachstand belegen wir mit Zertifikaten anerkannter Anbieter und prüfen ihn zusätzlich im Videointerview. Über unsere Academy läuft die theoretische Sprach- und Landeskundevorbereitung weiter.

Sprachvorbereitung in der Academy

Wir prüfen zuerst Qualifikation und Berufserfahrung anhand von Unterlagen, dann den Sprachstand, dann die Motivation im Videointerview. Anschließend sehen Sie nur Profile, die zu Ihrer Stellenbeschreibung passen, und sprechen selbst mit den Kandidaten. Die Einstellungsentscheidung treffen immer Sie. Erst danach starten Dokumentenprüfung, Anerkennung und Visumverfahren.

Der Ablauf in sieben Schritten

In Betracht kommt vor allem die Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter nach § 82 SGB III, etwa für Qualifizierung und Sprachförderung im Betrieb. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall; Voraussetzung ist in der Regel eine Beratung vor Beginn der Maßnahme. Wir bereiten die Unterlagen vor und begleiten die Antragstellung, entscheiden aber nicht darüber.

Kosten und Förderung

Sie stellen die Stellenbeschreibung, führen die Auswahlgespräche und schließen den Arbeitsvertrag. Nach der Ankunft brauchen Sie eine feste Ansprechperson im Betrieb, eine geplante fachliche Einarbeitung und Geduld in den ersten Wochen. Bei der Unterkunft ist Unterstützung keine Pflicht, praktisch aber der wichtigste Faktor für einen guten Start. Alles Übrige — Prüfung, Behörden, Visum, Anreise — läuft über uns.

Aufgabenteilung im Prozess

Es ist Festanstellung. Die Fachkraft schließt den Arbeitsvertrag direkt mit Ihrem Betrieb und wird Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter. Wir sind Personalvermittlung und nicht Verleiher, es gibt also keine Überlassung und keine laufende Marge auf das Gehalt.

Unsere Selbstverpflichtung

Wir vermitteln in Bau und Handwerk, in der Pflege, im Transport mit Berufskraftfahrern sowie in der Lagerlogistik. Im Handwerk deckt das unter anderem Elektro, Sanitär, Heizung, Klima, Maurer- und Betonarbeiten, Zimmerei, Dachdeckerei, Trockenbau, Fliesenlegen und Malerarbeiten ab. Für Bereiche, in denen wir keine geprüften Profile haben, sagen wir das offen, statt Kandidaten zu suchen, die wir nicht kennen.

Ablauf und Leistungsumfang

(03)Frage fehlt

Nicht gefunden?

Eine Frage, die hier fehlt, heißt meist nur: Wir haben sie noch nicht oft genug gehört. Stellen Sie sie — danach steht sie hier.

Telefon+49 15888 649527E-Mailinfo@craftra.de
AntwortzeitIn der Regel innerhalb eines Werktags
(04)Nächster Schritt

Frage noch offen? Sprechen wir kurz.

15 Minuten genügen für eine ehrliche Einschätzung zu Profilen, Zeitrahmen und Kosten — ohne Verkaufsdruck.

Oder direkt: +49 15888 649527 · Mo bis Fr, 8 bis 18 Uhr